Möörchandising
Die TFBW Varianten UPDATE

15.06.2016

Offenbar unterscheiden sich die Informationen aus dem deutschen Ubisoft Store von denen aus dem amerikanischen. In der Tabelle seht ihr, welche Inhalte in welcher Edition von „South Park: Die rektakuläre Zerreißprobe“ bei uns enthalten sein werden. Verwunderlich: Den Season Pass bekommt man ausschließlich mit dem Erwerb der ansonsten eher uninteressanten „Gold Edition“. Abgesehen davon, dass wir bislang noch nicht wissen, für was der Season Pass gedacht ist, macht es doch mehr Sinn, ihn wie in den U.S.A. auch der großen Collector’s Edition beizulegen. Vielleicht handelt es sich nur um einen Fehler seitens Ubisoft und das wird noch korrigiert. Bis auf die Deluxe Edition gibt es diese Versionen auch auf Amazon.de. Aber auch hier herrscht noch Verwirrung, denn laut Amazon enthält die Gold Edition das Kostümpaket.

Vorbestellen kann man bei Ubisoft übrigens nicht nur das Spiel an sich, sondern auch die folgenden Figuren, die ebenfalls am 6. Dezember erscheinen sollen:

4 Kommentare zu “Die TFBW Varianten UPDATE

  1. Theorak

    Schade, jedes Spiel das eine Tabelle für seine Verkaufsversionen braucht kriegt bei nen Minuspunkt.
    Vorbestellen kann man ja eh nicht empfehlen aber zum Release Inhalte vermissen?

  2. Zwerg-im-Bikini

    Vor allem gibt es zu Denken, wenn die Versionen so unübersichtlich gehandhabt werden, dass selbst der Publisher nicht so ganz zu wissen scheint, was wo enthalten ist. Und Bonusinhalte anzukündigen, bevor sie wirklich feststehen (Season Pass, Kostüme)… damit sind sie beim letzten Spiel doch schon auf die Nase gefallen ;). Die ursprünglich für Stick of Truth angekündigten Vorbestellerpremien gab es nie.

  3. Lugo

    Cartman hat ja schon gute Gründe dafür genannt, ein Spiel nicht vorzubestellen, aber nach Stick of Truth und der Zensurgeschichte ist es nur ratsam, die Katze nicht im Sack zu kaufen. Auch „nur“ die Zensur der Nazi-Thematik in der PC-Version war schon zu viel und hat dem Spiel in der deutschen Fassung massiv Atmosphäre geraubt (ich wüsste übrigens nicht, welcher Paragraph des StGB Sprachfetzen von Adolf Hitler verbietet, die nicht mal irgendeinen Zusammenhang haben und daher schlecht als volksverhetzende Propaganda taugen). Selbst wenn es nur von Gesetzes wegen geschah, ich halte die ganze Formulierung bzw. Auslegung des § 86a StGB für viel zu pauschal, veraltet und überholungsbedürftig (es ist ja in der Rechtswissenschaft auch heftig umstritten, wieso Filme grundsätzlich als „Kunst“ nach § 86a III StGB gelten und Computerspiele grundsätzlich nicht).

  4. Zwerg-im-Bikini

    Was den Unterschied zwischen Filmen und Spielen angeht, stört mich das auch. Man sollte eher nach dem Kontext gehen, als nach dem Medium. Aber Vorbestellen werde ich TFBW auf jeden Fall, denn zumindest bai Amazon spart man dadurch ja Geld, wenn der Preis in dem Zeitraum schwankt. Da ich mir sicher bin, dass ich es zum Launch Day haben will, macht eine Vorbestellung also schon Sinn. Man kann ja jederzeit die Vorbestellung zurückziehen, ohne Geld zu verlieren, falls sich herausstellt, dass es nur geschnitten erscheint. Von daher geht man kein Risiko ein. Wenn man nach der Veröffentlichung erst noch abwarten möchte, um zu sehen, ob es bei anderen stabil läuft, ist das natürlich etwas anderes.

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